Um die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns auch Unternehmen zu ermöglichen, die kurzfristig dazu nicht in der Lage sind, sieht unser Vorschlag eine zeitlich befristete Übergangsregelung für die Einführung des Mindestlohns vor. Die betroffenen Unternehmen sollen damit die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteigerungen Schritt für Schritt aus eigener Kraft zu bewältigen (durch Produktivitätssteigerung sowie die Neujustierung von Preisen und Gewinnen), ohne in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kommen.
Im Anschluss an den Einführungszeitraum wird den Unternehmen die Zahlung des Mindestlohns dadurch erleichtert, dass ihn alle Unternehmen zahlen müssen. Alle haben somit die gleichen Voraussetzungen, und eine nach unten gerichtete "Lohndrückerei" wird verhindert. Stattdessen steigt durch das höhere Lohnniveau die Kaufkraft. Dies betrifft nicht nur Ostdeutschland, sondern ebenso strukturschwache Regionen in Westdeutschland.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wird Unternehmen daher keineswegs schaden oder sogar eine Welle von Entlassungen und Konkursen auslösen. Wie die Erfahrungen in Großbritannien belegen, bewältigen auch kleine Unternehmen die jährlichen Anhebungen des Mindestlohns sehr gut. Die von den Gegnern des gesetzlichen Mindestlohns aufgestellte Behauptung, Deutschland könne sich angesichts von 5 Millionen Arbeitslosen keinen Mindestlohn leisten, läuft deshalb ins leere. Sowohl für die USA als auch für Großbritannien haben Wissenschaftler nachgewiesen, dass durch die Einführung oder die Erhöhung eines gesetzlichen Mindestlohns keineswegs die Beschäftigung abnimmt. In Großbritannien ist der Mindestlohn von 1999 bis 2004 um 35 Prozent erhöht worden, während die Arbeitslosigkeit im gleichen Zeitraum um 25 Prozent von 6,2 Prozent auf 4,7 Prozent gesunken ist. Auch darüber hinaus wurden bisher keine negativen ökonomischen Effekte des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt.