8 Euro sind das Mindeste

Ein Mindestlohn in der Größenordnung von acht Euro ermöglicht bei einer Vollzeitarbeit (38,5 Stunden/Woche) einen Nettolohn, der mindestens auf der Höhe der Pfändungsfreigrenze von 985 Euro liegt.

Die vom Gesetzgeber festgelegte Pfändungsfreigrenze besagt, dass eine allein stehende Person, die weniger als 985 Euro im Monat bekommt, trotz Schulden nicht gepfändet werden darf. Denn weniger als 985 Euro reichen nicht zum Leben. Die Forderung von 8 Euro stellt jedoch nur den Einstieg in den Mindestlohn dar. Nach dem Einstieg ist der Mindestlohn schrittweise soweit zu erhöhen, bis er ein Einkommen aus Vollzeiterwerbsarbeit oberhalb der Armutsgrenze (50 Prozent des durchschnittlichen Brutto-Lohns) ermöglicht.

Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden wird bei 9 Euro pro Stunde ein Brutto-Monatsentgelt von 1.500 Euro erreicht. Damit läge das Einkommen über der Armutsschwelle (gegenwärtig: 1.470 Euro pro Monat bzw. 8,80 Euro pro Stunde).

Die Höhe des Mindestlohns ist also entscheidend. Mit 8 Euro fordert nur DIE LINKE. einen gesetzlichen Mindestlohn in Existenz sichernder Höhe. Die SPD erwägt, wenn überhaupt, einen Mindestlohn von 6 Euro; CDU und CSU sprechen gar von 4,50 Euro, während die FDP Mindestlöhne gänzlich ablehnt. Die Grünen wiederum fordern eine Ausweitung des Entsendegesetzes sowie die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung. Mit diesen Vorschlägen würden zum einen tarifliche Armutslöhne, die zum Teil bei nur circa 4 Euro liegen, gesetzlich festgeschrieben werden. Beschäftigte in Branchen ohne Tarifabschlüsse würden zum anderen überhaupt nicht von solchen Regelungen erfasst.

Unser Vorschlag für einen gesetzlichen Mindestlohn
zeichnet sich durch fünf Eckpunkte aus:

  • Ein Mindestlohngesetz legt einen allgemeingültigen Mindestlohn fest.
  • Ein Mindestlohngesetz legt fest, dass in den Branchen, in denen die tariflich vereinbarten Mindestentgelte über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, diese Tarife den allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die jeweilige Branche bilden.
  • Ein Mindestlohngesetz legt die Modalitäten der Einführung sowie der regelmäßig vorzunehmenden Anpassungen des Mindestlohns fest. Die Regelungen folgen dem Grundsatz der institutionalisierten Beteiligung die Tarifparteien.
  • Der Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn erfolgt mit 8 Euro. Er kann in denjenigen Unternehmen schrittweise erfolgen, die nicht kurzfristig dazu in der Lage sind, ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 8 Euro zu zahlen.
  • Nach dem Einstieg ist der Mindestlohn schrittweise soweit zu erhöhen, bis er ein Einkommen aus Vollzeiterwerbsarbeit oberhalb der Armutsgrenze ermöglicht. Danach ist der Mindestlohn regelmäßig so zu erhöhen, dass er dauerhaft oberhalb der Armutsgrenze verbleibt.

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